Regulierung

Elektrische Zigarren werden in Deutschland wie alle elektronischen Zigaretten reguliert. Die Bauform macht keinen rechtlichen Unterschied. Eine Zusammenfassung des Rahmens.

Rechtsgrundlagen

Die wesentlichen Vorschriften:

Definition elektronischer Zigaretten

Nach § 2 Nr. 2a TabakerzG ist eine elektronische Zigarette "ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder ein Bestandteil dieses Erzeugnisses". Die Definition macht keine Aussage zur äußeren Form. Eine elektrische Zigarre fällt damit unter die Definition und unterliegt allen daran anknüpfenden Vorschriften.

Liquid-Vorschriften

Für nikotinhaltige Liquids gelten:

VorschriftWert
Max. Nikotinkonzentration20 mg/ml
Max. Behaeltervolumen10 ml
Max. Tank- oder Pod-Volumen2 ml (auch bei Refill-Kapseln einer elektrischen Zigarre)
Bruchsicheres Materialverpflichtend
Kindersicherer Verschlussverpflichtend
Gleichmäßige Nikotinabgabeverpflichtend

Nikotinfreie Liquids sind von einigen Vorschriften ausgenommen, aber nicht von allen — insbesondere die Werbevorschriften gelten auch für nikotinfreie Produkte, sofern sie in elektronischen Zigaretten verwendet werden.

Notifizierungspflicht

Jedes Produkt muss vor Inverkehrbringen an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über das EU-Common-Entry-Gate gemeldet werden. Die Notifizierung enthält:

Auch Hersteller von zigarrenförmigen Pods und Refill-Kapseln müssen je Produkt notifizieren.

Verpackung und Beipackzettel

Werbeverbot

Nach § 19 TabakerzG ist Werbung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter weitgehend verboten:

Erlaubt ist: reine Produktinformation auf Hersteller-Websites (mit Altersverifikation), Beratung am Verkaufsort, Fachzeitschriften.

Jugendschutz

Nach § 10 JuSchG dürfen elektronische Zigaretten und Liquids — nikotinhaltig oder nicht — nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Im Versandhandel ist eine zweifache Altersverifikation vorgeschrieben (bei Bestellung und bei Übergabe).

Tabaksteuer

Seit 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Liquids einer eigenen Steuer:

Bauformspezifik

Die TPD2 macht keinen Unterschied nach Bauform — ob klassische Vape Pen, Pod-System oder zigarrenförmiges Gerät. Auch elektrische Zigarren müssen daher:

Insbesondere die Werbevorschriften sind für elektrische Zigarren relevant: Eine optische Anlehnung an klassische Tabakzigarren darf nicht so weit gehen, dass sie zur Verwechslung mit Tabak führt — die Grenze ist im Einzelfall vom Wettbewerb und der Aufsicht zu prüfen.

EVALI und Vitamin-E-Acetat

In Deutschland und im EU-Raum dürfen Vitamin-E-Acetat-haltige Liquids nicht in Verkehr gebracht werden — das ergibt sich aus der allgemeinen Sicherheitsforderung des TabakerzG sowie der Notifizierungspflicht. EVALI-Fälle wie 2019 in den USA sind in Europa nicht aufgetreten.